Studienförderung

Bildungsprämie für Weiterbildungsfinanzierung

Weiterbildung gewinnt in der Arbeitswelt kontinuierlich an Bedeutung. Mit einem guten Schulabschluss sowie dem erfolgreichen Absolvieren einer Ausbildung oder eines Studiums ist es heutzutage meist nicht getan. Unsere schnelllebige Zeit mit ihren immer neuen Entwicklungen bringt höhere Anforderungen an die Arbeitnehmer mit sich. Ohne Weiterbildungen wird es immer schwerer, auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen. Insbesondere für Berufstätige mit geringerem Einkommen stellt die Finanzierung diverser Fortbildungsmaßnahmen jedoch ein Problem dar. Die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und eine „Bildungsprämie“ beschlossen, die zum Teil bereits eingeführt wurde. Diese baut auf drei Komponenten auf, den „Prämiengutscheinen“, dem „Weiterbildungssparen“ sowie dem „Weiterbildungsdarlehen.“

Bereits seit dem 01.12.2008 können Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen 20.000 Euro nicht übersteigt, sowie Mütter und Väter in Elternzeit oder Berufsrückkehrer, einen Prämiengutschein beantragen. Dazu müssen Interessenten eine von ungefähr 600 Beratungsstellen bundesweit aufsuchen und dort einen Ausweis, sowie gegebenenfalls einen Gehaltsnachweis vorlegen. Mit dem Gutschein wird die Hälfte der Weiterbildungskosten übernommen, höchstens jedoch bis zu 154 Euro. Er kann nur einmal jährlich beantragt und in Anspruch genommen werden.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme des Bildungsgutscheines. Daher sollte im Vorfeld mit dem jeweiligen Weiterbildungsanbieter geklärt werden, ob dieser den Prämiengutschein auch annimmt.

Das „Weiterbildungssparen“ ist seit dem 01.04.2009 möglich. Dieses Angebot richtet sich an Arbeitnehmer, die nach den Regelungen des Vermögensbildungsgesetzes sparen, also vermögenswirksame Leistungen beziehen. Dabei gibt es meist Sperrfristen zur Entnahme des Guthabens. Unabhängig von diesen Fristen ist es nun jederzeit möglich, Geld zwecks Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen zu entnehmen. Die Arbeitnehmerzulage bleibt dabei in vollem Umfang erhalten. Mit dieser Komponente lassen sich auch größere Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren.

Die dritte Komponente, das „Weiterbildungsdarlehen“, soll noch im Lauf dieser Legislaturperiode verwirklicht werden. Dieses soll auch Berufstätigen mit höheren Einkommen zur Verfügung stehen und auf der Rechtsgrundlage einer noch auszuarbeitenden Förderrichtlinie verliehen werden.

Die Bildungsprämie bietet Finanzierungsmöglichkeiten für diverse Lebenssituationen und sollte somit die unterschiedlichsten Personengruppen motivieren, sich aus dem bereiten Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen die für sie geeigneten auszuwählen und in die eigene berufliche Zukunft zu investieren.

Informieren sollte man sich allerdings vorab über die Möglichkeit des „Schüler-Bafögs“. Dieses speziell für den zweiten Bildungsweg entwickelte Bafög wird allerdings nicht in jeder Region ausgezahlt, man sollte sich vorab an der Schule seiner Wahl und beim Arbeitsamt informieren. Das „Schüler-Bafög“ übernimmt die Miete und sichert darüber hinaus in einer gewissen Höhe die Lebensunterhaltskosten. Auf diese Weise lässt sich das Abitur auch für Jene erreichen, die ohne finanzielle Unterstützung auskommen müssen.

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