Gesetze, Verordnungen auch Bestimmungen im Zusammenhang mit der unselbständigen Erwerbstätigkeit werden im Arbeitsrecht zusammengefasst. Zum Inhalt gehören die Rechtsbeziehungen, die es zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und den Arbeitgebern gibt. Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt es nicht, allerdings werden in unterschiedlichen Rechtsquellen die Regelungen bezüglich des Arbeitsrechts festgehalten. Dazu gehören zum Beispiel das Europarecht, zahlreiche Gesetze, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen und Einzelarbeitsverträge.
Im Arbeitsrecht werden umfassende Bestimmungen im Hinblick auf Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse klar definiert und gesetzlich geregelt. Arbeitszeiten, Urlaub, Überstunden, Kündigung, Urlaubsansprüche usw. werden durch das Arbeitsrecht vereinheitlicht. Ebenso behandelt das Arbeitsrecht die Vorgehensweise im Falle von Krankheit.
Des Weiteren beschäftigt sich das Arbeitsrecht mit Themen wie Abfertigung, An- und Abmeldung von Mitarbeitern, Arbeitnehmerschutz, Arbeitsinspektorat, Lehre, Aus- und Weiterbildung usw.
Das Arbeitsrecht stellt für einen Grossteil der berufstätigen Menschen eine wichtige Grundlage dar. Dadurch werden soziale und ökonomische Ungleichheiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verhindert. Durch das Arbeitsrecht entstehen dem Arbeitgeber ebenso wie dem Arbeitnehmer Rechte und Pflichten, welche von beiden Seiten einzuhalten sind.
Das Arbeitsrecht regelt zwar die Beschäftigungsverhältnisse von unselbständig Erwerbstätigen, allerdings werden freie Dienstverträge und Werkverträge darin noch nicht unterstützt. Den Arbeitnehmern mit einem geregelten Beschäftigungsverhältnis steht durch das Arbeitsrecht ein umfassender Arbeitnehmerschutz zu, welchen Personen mit freien Dienstverträgen und Werkverträgen nicht in Anspruch nehmen können.
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